Unfallversicherung

Es gibt zwei verschiedene Arten der Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt grundsätzlich alle Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz und auf den Arbeitswegen. Die Leistungen werden auch für Schüler in der Schule, Kinder im Kindergarten oder Studenten an der Universität gezahlt. Kleinere Kinder, die noch keinen Kindergarten besuchen oder Hausfrauen sind durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert. Für sie lohnt sich ein zusätzlicher privater Schutz also auf jeden Fall.
Arbeitnehmer sind zwar wie bereits erwähnt an ihrem Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin und zurück durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, aber dennoch sollten auch diese Menschen über den Abschluss einer privaten Unfallpolice nachdenken. Schließlich geschehen weit über die Hälfte aller Unfälle im privaten Umfeld. Somit greift der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht.
Unfallfolgen können allerdings schwerwiegend sein. Damit ist nicht nur der unmittelbar gesundheitliche Bereich gemeint, sondern auch die finanziellen Einbußen. Möglicherweise kann man seinem eigentlichen Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen. Oder man hat zumindest eine gewisse Rehabilitationszeit, in der man kein Gehalt bezieht. Für alle diese Fälle ist es sehr sinnvoll, wenn man einen zusätzlichen privaten Versicherer hat, der die finanziellen Einbußen ausgleicht und für eine angemessene medizinische Versorgung sorgt. Es ist schließlich wichtig, dass man nach einem Unfall möglichst schnell wieder in den Alltag und in den Beruf zurückkehren kann.